Testament von Heinrich Gustav REICHENBACH

Hier der Passus aus dem Testament von REICHENBACH fil. in dem es um die 25 jährige Sperre geht (><). H. G. REICHENBACH hatte eine schwer zu entziffernde Handschrift.
Damit hatten auch die Damen und Herren von der Sütterlin Stube im Hospiz zum Heiligen Geist in Hamburg-Poppenbüttel ihre Mühe. Sie konnten nicht alles übertragen. Es blieben einige Fragezeichen.

Orchideennachlass

Mein Herbarium (in meiner Wohnung, auf der höheren Bürgerschule Boden, im Botanischen Garten (Oekonomiegebäude, 2. Wohnhaus augenblicks)
und meine botanische Bibliothek, meine Instrumente, Samensammlung usw. fallen an das kaiserliche Hofmuseum zu Wien unter der Bedingung, daß die getrockneten Orchideen und alle Orchideenbilder erst 25 Jahre nach meinem Tode aufgestellt werden. Bis dahin ist diese Sammlung in versiegelten Kisten aufzubewahren. Weigert sich die Anstalt auf diese Bedingungen einzugehen, so erhält der Bot. Garten zu Upsala die Sammlung unter derselben Bedingung; im Weigerungsfalle weiter das Grayan Herbarium der Harvard Universität Cambridge Mass[achusets] [USA]; im Weigerungsfalle der Jardin des plantes zu Paris – alle unter der Bedingung der Clausur auf 25 Jahre um die bei dem jetzigen Orchideenwahnsinn unausbleibliche Verwüstung der kostbaren Sammlung zu hindern.“

Aus dem Original übertragen von: „Ehrenamtliche Sütterlinstube im Hospital zum Heiligen Geist, Hamburg-Poppenbüttel“.

Erweitert von: Heinz J. Plezia

Das kaiserliche Hofmuseum zu Wien (Naturhistorisches Museum (nhm) Wien) erhielt die Sammlungen, da es sich bereit erklärte die Sammlung für 25 Jahre unter Verschluss zu halten.

232-3_H 11949 (6nv)

Titelblatt des Testamentes von H. G. REICHENBACH, [Staatsarchiv Hamburg, Bestandsnr.: 232-3, Testamentsbehörden, Nr. H 11949]

232-3_H 11949 (10nv)

In diesem Teil seines Testamentes begründet H. G. REICHENBACH warum seine Herbarbelege und Bilder, die Orchideen betreffend, erst nach 25 Jahren Sperrfrist veröffentlicht werden dürfen. Er legt hier fest in welcher Reihenfolge die möglichen begünstigten seines Testaments bedacht werden sollen. 18.4.2018 [Staatsarchiv Hamburg, Bestandsnr.: 232-3, Testamentsbehörden, Nr. H 11949]


Testament 2

In diesem Teil seines Testamentes begründet H. G. REICHENBACH warum seine Herbarbelege und Bilder, die Orchideen betreffend, erst nach 25 Jahren Sperrfrist veröffentlicht werden dürfen. Er legt hier fest in welcher Reihenfolge die möglichen begünstigten seines Testaments bedacht werden sollen. 18.4.2018 [Staatsarchiv Hamburg, Bestandsnr.: 232-3, Testamentsbehörden, Nr. H 11949]

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